Einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen
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ℹ️ Vom Bundestag wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Nun müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 15. März 2022 einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind.
❓Um alle Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht von Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, Multiplikator*innen sowie Interessierten zu beantworten bietet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine digitale Informationsveranstaltung an.
🗓 Am Donnerstag, 3. Februar 2022, von 19 bis 20 Uhr, findet der digitale Livestream zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht statt.
💻 Der Online-Livestream wird während dem Veranstaltungszeitraum unter www.dranbleiben-bw.de/aufklaerung übertragen. Über die E-Mail-Adresse frage@dranbleiben-bw.de können bestehende Fragen vor und während der Veranstaltung eingereicht werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
👨🏻🏫 Folgende Referent*innen werden auftreten:
Prof. Dr. Uwe Lahl (Amtschef, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg)
Dr. Tobias Schneider (Leitung Abteilung Soziales)
Dr. Thilo Walker (Leitung Abteilung Gesundheit)
Christine Engelhardt (Leitung Abteilung Sozialversicherung)
Dr. Gottfried Roller (Leitung Abteilung Landesgesundheitsamt).
Quelle: Landratsamt Schwäbisch Hall und Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Foto: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
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