🗓 Ab kommendem Montag soll die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg gelten.
🎉 Demnach sollen private Zusammenkünfte und Feiern komplett frei gegeben werden.
📄 Dort, wo Besucher:innen engen Körperkontakt haben, müssten Menschen ohne Corona-Impfung in Baden-Württemberg wahrscheinlich einen negativen PCR-Test vorlegen.
💃🎵 ⚽️ Das würde dann für Diskotheken, Konzerten oder auch Stadien gelten.
🎹 Bei Konzerten mit Sitzplätzen soll demnach ein Schnelltest genügen.
💇♀️ 🥘 Das gelte auch für Friseur- oder Restaurantbesuche.
💰 Die Tests müssen dann allerdings selbst bezahlt werden.
💵 Bei den PCR-Tests geht der Amtschef im baden-württembergischen Sozialministerium Uwe Lahl davon aus, dass diese um die 30 – 40 Euro kosten könnten.
🎅 Weihnachtsmärkte und größere Veranstaltungen sollen damit wieder möglich gemacht werden.
❓ Was die neue Corona-Verordnung alles beinhalten soll, ist noch nicht abschließend geklärt.
🔜 Am Wochenende soll die Verordnung beschlossen werden und am Montag in Kraft treten.
❗️ Der Inzidenzwert werde dann nicht mehr alleine als Richtwert dienen. Somit werde es primär auch keine Einschränkungen durch die rein steigende Inzidenzzahl mehr geben.
💉❌ Für Ungeimpfte könnte allerdings eine Kontaktbeschränkung ausgesprochen werden, wenn bei ihnen eine zu hohe Infektionsrate festgestellt werde.
Quelle: Regierung Baden-Württemberg
Foto: Symbolbild
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